Der Kirchengemeinderat 2023 - 2028

Am 1. Advent hat nicht nur ein neues Kirchenjahr begonnen, sondern diesmal wurden in unserer Gemeinde – wie in der gesamten Nordkirche – die Wahlen zum Kirchengemeinderat abgehalten.

Folgende Kandidaten sind zu Kirchenältesten gewählt worden worden: 1. Bettina Bülow, 2. Monika Ehlers, 3. Melanie Groenhagen,4. Kornelius Kremkau, 5. Johannes Krumm, 6. Wencke Kühlmann, 7. Klaus Paare, 8. Dennis Petersen.

Der Kirchengemeinderat fungiert als Leitungsgremium, wird für sechs Jahre gewählt und berät und beschließt zusammen mit dem Pastor über die Geschicke der Gemeinde. Dabei sind insbesondere die Entwicklung der Kirchengemeinde, das Personal und die Finanzen im Fokus. Aktuell stehen regionale Frage- und Problemstellungen auf der Tagesordnung und fordern uns heraus.

Wie es das Wahlgesetz vorsieht, hat der Kirchengemeinderat bereits Anfang des Jahres 2022 die Zahl der zu wählenden Kandidaten auf acht festgelegt. Der Pastor ist nicht wählbar, sondern gehört dem Gremium qua Amt an, ist also „geborenes Mitglied“. Somit setzt sich der neue Kirchengemeinderat in Dänischenhagen aus acht Kirchenältesten und einem Pastor zusammen.

Das alte Gremium blieb nach der Wahl im Amt, bis die neu gewählten Kirchenältesten in ihr Amt eingeführt wurden. Dies ist in Dänischenhagen im Gottesdienst am 15. Januar 2023 geschehen. Alsbald nach der Einführung hat das neue Gremium seine Arbeit aufgenommen  und sich in einer ersten Sitzung gleich am 15. Januar konstituiert. Zum Vorsitzenden des Kirchengemeinderates wurde Pastor Peter Kanehls gewählt, zum stellvertretenden Vorsitzend hat das Gremium Klaus Paare bestimmt. Folgenden Ausschüsse hat der Kirchengemeinderat eingesetzt: Finanzausschuss, Personalausschuss, Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Kinder- und Jugendausschuss,

Der Kirchengemeinderat tagt monatlich, kommt aber bei Bedarf auch öfter zusammen, um sich zu beraten und gemeinderelevante Entscheidungen zu treffen. Außer in den Finanz- und den Personalausschuss können auch Gemeindeglieder zur Mitarbeit eingeladen werden, die nicht dem Kirchengemeinderat angehören.